Besucherregelung
Datum:
Besuchsregelung
Besuchsregelung Bad Griesbach, 01.06.2022
Liebe Angehörige, Bevollmächtigte, Gäste,
anbei möchten wir Ihnen wichtige Änderungen zur Besuchsregelung mitteilen.
Wir hoffen, dass Sie weiterhin die Notwendigkeit der Maßnahmen erkennen und mit dazu
beitragen, dass ein möglichst reibungsloser Ablauf allen Besuchswilligen den Zutritt und den Kontakt zu ihren Lieben ermöglicht.
Regelungen: gültig ab 01. Juni 2022
- Besuchszeiten: Dienstag bis Donnerstag 13:00 - 15:00 Uhr
Samstag und Sonntag 12:00 - 14:00 Uhr
- Eingang/Ausgang: Erfolgt ausschließlich über den Haupteingang
- Besucher bringen sich ihre eigene erstmalig benutzte medizinische Maske, bitte selbst mit (Kinder > 6 Jahre sind ebenfalls medizinische Masken pflichtig)
- Kontaktdatenerfassung entfällt.
- Ein Besuch ist nur möglich mit negativem Testergebnis. PCR (max. 48 h) oder POC-
Antigentests (max. 24 h) durch eine anerkannte Stelle. Dies ist unabhängig vom Impfstatus/ Genesenen Status
- In unserer Einrichtung ist eine Testung für Besucher/innen nur im Ausnahmefall
Die Testnachweispflicht ist inzidenzunabhängig
- Die AHA-Regeln sind weiter zwingend einzuhalten.
- Abholung des Angehörigen zum Spaziergang jederzeit, aber mit vorheriger Anmeldung im Wohnbereich möglich.
Die Begleitung Sterbender ist jederzeit zulässig. (jedoch nur mit neg. Testergebnis)
Die Verantwortung zur Umsetzung der einrichtungsinternen Vorgaben obliegt ALLEN und
Jedem EINZELNEN und damit auch in der Verantwortung der Besucher/innen, diese
Regelungen mitzutragen und zu beachten.
Bei wiederholten Verletzungen der Schutz- und Hygienemaßnahmen kann durch die
Geschäftsführung auch ein Besuchsverbot ausgesprochen werden.
Diese Regelungen ergeben sich aus der aktuellen 16… BaylfSMV.